Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung sha256-d19328688687 · zuletzt geändert am 10.10.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Marktplatz dooh-hub.de
Kapaso GmbH, Flurstr. 26, 85653 Aying (nachfolgend „Kapaso")
Stand: 10. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des unter dooh-hub.de erreichbaren Marktplatzes (nachfolgend „Marktplatz") durch Werbetreibende und Agenturen sowie für die darüber geschlossenen Werbeverträge.
(2) Der Marktplatz richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Werbetreibende bestätigt bei jeder Buchung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Werbetreibenden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Kapaso ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Im Sinne dieser Bedingungen ist:
a) „Netzbetreiber" der Betreiber der Bildschirme, auf denen die Werbung ausgespielt wird.
b) „Buchung" der Werbevertrag über die Ausspielung eines Werbemittels auf einer oder mehreren Flächen eines Netzes in einem bestimmten Zeitraum.
c) „Vertragspartner" derjenige, der die Buchung nach Ziffer 2 schuldet und abrechnet.
d) „Werbemittel" das vom Werbetreibenden bereitgestellte Motiv einschließlich aller darin enthaltenen Inhalte.
e) „Ausspielungsnachweis" die Aufstellung der tatsächlich erfolgten Ausspielungen einschließlich der Kennzeichnung nicht gemeldeter Zeiträume („Meldelücke").
2. Vertragspartner und Rolle von Kapaso
(1) Vertragspartner der Buchung ist Kapaso. Kapaso verkauft die Werbezeit im eigenen Namen und stellt die Rechnung. Die Ausspielung erfolgt auf den Bildschirmen des jeweiligen Netzbetreibers.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist in einem Netz, dessen Netzbetreiber seine Flächen selbst verkauft, der Netzbetreiber Vertragspartner der Buchung und stellt die Rechnung. Kapaso stellt in diesem Fall nur den Marktplatz bereit und wird nicht Vertragspartei der Buchung. Der Vertragspartner ist auf jeder Rechnung als Rechnungssteller genannt.
(3) Die auf dem Marktplatz angezeigten Flächen-, Reichweiten- und Umfeldangaben stammen von den Netzbetreibern. Kapaso prüft sie auf Plausibilität, übernimmt aber keine Gewähr für ihre Richtigkeit. Beruhen Kontaktangaben auf einer Schätzung, ist dies auf dem Marktplatz gekennzeichnet.
3. Kundenkonto und Zugang
(1) Die Nutzung setzt ein Kundenkonto voraus. Der Werbetreibende hat wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen, insbesondere der Rechnungsanschrift und der E-Mail-Adresse, unverzüglich zu aktualisieren.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Werbetreibende haftet für die Nutzung seines Zugangs, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten und Kapaso unverzüglich informiert.
(3) Handelt eine Agentur für einen Werbekunden, sichert sie zu, hierzu bevollmächtigt zu sein. Die Rechnung wird an den Werbekunden gestellt. Die Agentur haftet für die Verbindlichkeiten aus der Buchung neben ihrem Auftraggeber als Gesamtschuldnerin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Buchung
(1) Die Darstellung von Flächen auf dem Marktplatz ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung. Eine Reservierung ist unverbindlich.
(2) Mit Absenden der Buchung gibt der Werbetreibende ein verbindliches Angebot ab. Solange die Buchung noch nicht angenommen ist, kann er sie jederzeit kostenfrei zurückziehen.
(3) Der Marktplatz prüft die Buchung gegen die hinterlegten Regeln — Inhaltsausschlüsse, Betriebs- und Werbezeiten, Format, Preis und verfügbare Kapazität. Entspricht sie diesen Regeln nicht, wird sie unter Angabe des Grundes abgewiesen. Entspricht sie ihnen und besteht kein Grund für eine Prüfung durch den Netzbetreiber, ist sie mit der Bestätigung im Marktplatz angenommen.
(4) Besteht ein Grund für eine Prüfung durch den Netzbetreiber — etwa eine für den Werbetreibenden vereinbarte Freigabepflicht, eine Kategorie, die der Netzbetreiber selbst prüft, oder ein Befund der Inhaltsprüfung nach Ziffer 5 Abs. 2 —, bleibt die Buchung offen, bis der Netzbetreiber sie freigibt oder ablehnt. Ist sie bis zum gebuchten Beginn nicht freigegeben, gilt sie als abgelehnt; es entstehen keine Kosten. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.
(5) Der Netzbetreiber kann eine angenommene Buchung jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Die Beendigung wirkt für die Zukunft: Der bis dahin ausgespielte Teil wird abgerechnet, der noch nicht ausgespielte Teil entfällt ersatzlos. Der Werbetreibende wird unverzüglich unterrichtet.
(6) Werden Flächen mehrerer Netze gebucht, kommt für jedes Netz eine eigene Buchung zustande. In einer Buchung über mehrere Netze muss in allen Netzen dieselbe Zahlungsweise gelten.
5. Werbemittel, Prüfung und Meldungen
(1) Maßgeblich sind die im Marktplatz vor dem Absenden angezeigten Buchungsregeln, insbesondere Vorlauf, mögliche Starttage, Mindest- und Höchstlaufzeit, zulässige Spotlängen, Formate und buchbare Wochentage. Das Werbemittel wird mit der Buchung im Marktplatz bereitgestellt.
(2) Kapaso prüft das Werbemittel auf technische Eignung. Werbemittel werden zudem automatisiert, auch mit Verfahren der künstlichen Intelligenz, auf bestimmte Inhaltsarten (Alkohol, Tabak, Nacktheit, Gewalt und Waffen, Glücksspiel, Drogen, Hass-Symbole) und auf die vom Netzbetreiber hinterlegten Ausschlüsse geprüft. Die Prüfung läuft auf einem Server in Deutschland. Fällt ein Werbemittel dabei auf, kann die Buchung angehalten werden oder auf die Freigabe des Netzbetreibers warten; aufgehoben wird eine solche Sperre nur durch einen Menschen. Der Werbetreibende erfährt die betroffene Inhaltsart und kann ein anderes Werbemittel wählen oder die Prüfung durch den Netzbetreiber verlangen. Eine umfassende rechtliche Prüfung findet nicht statt und wird nicht geschuldet; die Prüfung entlastet den Werbetreibenden nicht von seinen Pflichten nach Ziffer 6.
(3) Kapaso und der Netzbetreiber können ein Werbemittel ablehnen oder seine Ausspielung beenden, wenn ein Rechtsverstoß, ein Verstoß gegen die hinterlegten Ausschlüsse oder eine erhebliche Beeinträchtigung des Standortumfelds vorliegt. Der Werbetreibende wird hierüber unverzüglich unterrichtet und erhält Gelegenheit, ein zulässiges Ersatzmotiv nachzureichen.
(4) Für einen Zeitraum, in dem ein Werbemittel nicht ausgespielt wird, wird nichts berechnet. Der gebuchte Zeitraum verlängert sich dadurch nicht.
(5) Über Umstände, die die Ausspielung betreffen — etwa eine Kürzung, ein nicht mehr passendes oder fehlerhaftes Werbemittel oder eine rechtliche Beanstandung —, unterrichtet Kapaso den Werbetreibenden durch eine Meldung im Marktplatz und weist per E-Mail an die hinterlegte Adresse darauf hin. Meldungen sind im Marktplatz zu bestätigen.
(6) Bleibt eine für die Ausspielung wesentliche Meldung, deren Ursache beim Werbetreibenden liegt, länger als die im Marktplatz genannte Frist (derzeit 48 Stunden) unbestätigt, ruht die Ausspielung der betroffenen Buchung, bis die Meldung bestätigt ist. Bei einer rechtlichen Beanstandung ruht sie sofort, bis die Beanstandung ausgeräumt ist. Das Ruhen ist keine Kündigung; berechnet wird nur, was ausgespielt wurde.
6. Zusicherungen und Freistellung des Werbetreibenden
(1) Der Werbetreibende sichert zu, dass er über alle für die Ausspielung erforderlichen Rechte an dem Werbemittel verfügt, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Leistungsschutzrechte.
(2) Der Werbetreibende sichert zu, dass das Werbemittel nicht gegen geltendes Recht verstößt, insbesondere nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Heilmittelwerbegesetz, den Glücksspielstaatsvertrag, das Tabakerzeugnisgesetz, jugendschutzrechtliche Vorschriften und die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.
(3) Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nach § 10 Abs. 1 HWG nur gegenüber Fachkreisen erfolgen. Der Werbetreibende darf entsprechende Motive ausschließlich auf Flächen buchen, die im Marktplatz als ausschließlich für Fachkreise sichtbar gekennzeichnet sind.
(4) Der Werbetreibende stellt Kapaso und den Netzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Absätze 1 bis 3 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Kapaso unterrichtet den Werbetreibenden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.
7. Ausspielung, Ausfall und Nachweis
(1) Die Ausspielung erfolgt im gebuchten Zeitraum in der gebuchten Frequenz, soweit der Standort geöffnet ist und — falls der Netzbetreiber ein Werbezeitfenster hinterlegt hat — innerhalb dieses Fensters. Die maßgebliche Sendezeit wird dem Werbetreibenden vor der Buchung angezeigt. Ein bestimmter Platz innerhalb der Sendeschleife wird nicht geschuldet.
(2) Reicht die verfügbare Kapazität nicht für die gebuchte Frequenz, wird die Ausspielung gekürzt statt abgewiesen. Der Werbetreibende wird über die Kürzung unterrichtet und kann sie bestätigen oder die Buchung beenden. Nicht ausgespielte Leistung wird nicht berechnet.
(3) Fällt ein Bildschirm aus oder meldet er keine Ausspielungen, wird für den betroffenen Zeitraum nichts berechnet. Ein Anspruch auf Ersatzausspielung, Verlängerung des Buchungszeitraums oder Gutschrift besteht nicht. Hat der Werbetreibende bei der Buchung eine Stückzahl mit Nachlieferung gewählt, läuft die Buchung über ihr Ende hinaus, bis die Stückzahl erreicht ist, längstens für den im Marktplatz genannten Zeitraum. Weitergehende Ansprüche bestehen vorbehaltlich Ziffer 12 nicht.
(4) Ausfälle infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Stromausfällen, Beschädigung durch Dritte oder Schließung des Standorts sind vom Vertragspartner nicht zu vertreten.
(5) Der Werbetreibende kann den Ausspielungsnachweis während und nach der Buchung jederzeit im Marktplatz abrufen. Er weist jede Ausspielung mit Zeitpunkt, Standort, Bildschirm, Werbemittel und Dauer aus. Zeiträume, für die keine Meldung der Fläche vorliegt, werden als Meldelücke ausgewiesen und gelten nicht als erbrachte Leistung. Der Ausspielungsnachweis ist Grundlage der Abrechnung und wird für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist unverändert aufbewahrt.
8. Preise, Rechnung und Zahlung
(1) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung im Marktplatz angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(2) Ein Mindestbuchungswert besteht nur, soweit er im Marktplatz ausgewiesen ist.
(3) Abgerechnet wird nach nachgewiesener Ausspielung. Die Rechnung wird nach dem Ende der Buchung gestellt, bei gewählter Nachlieferung nach deren Ende. Rechnungen werden elektronisch gestellt (ZUGFeRD bzw. XRechnung); der Werbetreibende ist mit der elektronischen Übermittlung einverstanden. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Welche Zahlungsweise gilt, wird vor dem Absenden der Buchung angezeigt:
a) Auf Rechnung: Der Werbetreibende überweist den Rechnungsbetrag auf das auf der Rechnung genannte Konto.
b) Vorkasse: Verlangt der Vertragspartner Vorkasse, erhält der Werbetreibende nach der Buchung eine Zahlungsaufforderung. Sie ist keine Rechnung. Geht der Betrag nicht bis zum Beginn der Buchung ein, entfällt die Buchung ohne Kosten. Der gezahlte Betrag wird mit der Rechnung nach der Ausspielung verrechnet; ein nicht verbrauchter Betrag wird erstattet.
c) SEPA-Lastschrift: Hat der Werbetreibende ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird der Rechnungsbetrag zur Fälligkeit eingezogen. Zahlungsempfänger ist der im Mandat genannte Gläubiger. Der Einzug wird mindestens zwei Kalendertage vorher angekündigt. Der Werbetreibende sorgt für ausreichende Deckung; Kosten einer Rücklastschrift, die er zu vertreten hat, trägt er.
d) Kreditkarte: Soweit der Marktplatz es anbietet, kann über einen Zahlungsdienstleister mit Kreditkarte gezahlt werden. Ein Aufschlag wird dafür nicht erhoben.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Der Vertragspartner kann das Kundenkonto für neue Buchungen sperren; laufende Buchungen, Ausspielungsnachweise und Rechnungen bleiben abrufbar.
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Werbetreibenden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
9. Beendigung durch den Werbetreibenden und Austausch des Werbemittels
(1) Der Werbetreibende kann eine Buchung jederzeit über den Marktplatz beenden. Abgerechnet wird die bis zum Wirksamwerden der Beendigung tatsächlich ausgespielte Leistung. Eine Stornogebühr wird nur erhoben, soweit sie vor dem Absenden der Buchung im Marktplatz ausgewiesen wurde.
(2) Ist über eine Buchung bereits eine Rechnung gestellt, kann sie nur noch durch eine Stornorechnung des Vertragspartners geändert werden.
(3) Der Werbetreibende kann das Werbemittel einer Buchung jederzeit kostenfrei austauschen. Zeitraum, Preis und Stückzahl bleiben unverändert. Das neue Werbemittel wird nach Ziffer 5 geprüft; bis zu seiner Freigabe wird das bisherige ausgespielt. Ergibt die Prüfung einen Ablehnungsgrund, wird nicht getauscht.
(4) Die Beendigung erfolgt über den Marktplatz oder in Textform.
10. Rechte an Werbemitteln und Daten
(1) Der Werbetreibende räumt Kapaso und dem Netzbetreiber das für die Durchführung der Buchung erforderliche, zeitlich auf den Buchungszeitraum begrenzte, einfache Nutzungsrecht am Werbemittel ein. Dazu gehört die Prüfung nach Ziffer 5 Abs. 2.
(2) Kapaso ist berechtigt, aggregierte, nicht auf einzelne Werbetreibende rückführbare Auswertungen aus der Nutzung des Marktplatzes zu erstellen und zu verwenden. Werbemittel werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
(3) Eine Verwendung des Werbemittels zu Referenzzwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Werbetreibenden in Textform.
11. Meldung rechtswidriger Inhalte
(1) Hinweise auf rechtswidrige Inhalte auf dem Marktplatz oder auf angebundenen Flächen können jederzeit an ineed@kapaso.de gerichtet werden. Kapaso bearbeitet Meldungen unverzüglich und teilt dem Meldenden das Ergebnis mit.
(2) Kapaso kann Inhalte nach Prüfung sperren. Der betroffene Werbetreibende wird hierüber unter Angabe der Gründe unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
12. Haftung
(1) Kapaso haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kapaso nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Werbetreibende regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert der betroffenen Buchung.
(3) Ist nach Ziffer 2 Abs. 2 der Netzbetreiber Vertragspartner, haftet Kapaso nicht für die Erfüllung seiner Pflichten aus der Buchung. Für die Richtigkeit der von Netzbetreibern gemachten Flächen- und Reichweitenangaben haftet Kapaso nur nach Ziffer 2 Abs. 3.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder ausgebliebenen Werbeerfolg ist ausgeschlossen. Kapaso schuldet keinen bestimmten Werbeerfolg.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Kapaso.
13. Datenschutz
(1) Kapaso verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Hinweise zum Datenschutz, abrufbar unter https://dooh-hub.de/datenschutz.
(2) Werden im Zusammenhang mit einer Buchung personenbezogene Daten im Auftrag des Werbetreibenden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
14. Laufzeit, Kundenkonto und Änderung dieser Bedingungen
(1) Der Nutzungsvertrag über den Marktplatz läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden. Bereits zustande gekommene Buchungen werden abgewickelt.
(2) Nach Ende des Nutzungsvertrags oder auf Verlangen des Werbetreibenden wird das Kundenkonto gelöscht, sobald keine Buchung mehr läuft und keine Rechnung mehr offen ist; bis dahin kann es für neue Buchungen gesperrt werden. Rechnungen, Ausspielungsnachweise, Buchungen und die Zustimmungen zu diesen Bedingungen werden für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gesperrt aufbewahrt.
(3) Kapaso kann diese Bedingungen ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter Rechtsprechung, geänderter technischer Rahmenbedingungen oder zur Anpassung des Leistungsumfangs erforderlich ist und die Änderung den Werbetreibenden nicht unangemessen benachteiligt.
(4) Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Werbetreibende kann innerhalb dieser Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf Frist und Kündigungsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen. Für bereits zustande gekommene Buchungen gilt die bei Buchung geltende Fassung fort. Jede Fassung trägt eine Kennung; frühere Fassungen bleiben im Marktplatz abrufbar.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Werbetreibende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
English
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